Wie bereits auf der Hauptseite dargestellt, handelt es sich bei der "Stiftung Astrologie und Erkenntnis" um eine Eigenstiftung mit Sammelvermögen als Stiftungskapital.


***************

.

Astrologie, Logik und das Finanzamt:

Mit Schreiben vom 10. August 2009 hat das Finanzamt Hannover Nord hinsichtlich der Anerkennung der Gemeinnützigkeit der Stiftung Astrologie und Erkenntnis Hannover folgende Rechtsauffassung mitgeteilt:" Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, insbesondere auf dem Gebiet der Astrologie und der Erkenntnistheorie.

Nach dem Gutachten der unabhängigen Sachverständigenkommission zur Prüfung des Gemeinnützigkeit-und Spendenrechts umfassen wissenschaftliche Zwecke die Forschung und Lehre auf dem Gebiet der Geistes-und Naturwissenschaften, der theoretischen und angewandten Wissenschaft und Forschung.

Wissenschaft ist dabei der Versuch, Phänomene mit objektiv nachvollziehbaren Methoden auf logisch-objektiver Grundlage zu klären.

Gemäß dem Urteil vom 22. März 1996  I 535/92 des Finanzgerichts Schleswig-Holstein, EFG 1996 Seite 940, hat die Astrologie den logisch-objektiven Bereich verlassen und kann nicht als Wissenschaft und Forschung angesehen werden. Die Stiftung fördert daher keine gemeinnützigen Zwecke im Sinne des § 52 Abgabenordnung (AO). ….."

Im Augenblick verfügt die Stiftung nicht über ausreichende Ressourcen, um diese Rechtsauffassung gerichtlich überprüfen zu lassen. Dies bleibt ein langfristiges Ziel, muss aber im Augenblick zurückgestellt werden.

Spenden sind bis zu einem entsprechenden Richterspruch steuerlich nicht absetzbar.

***********************************************

Volker H. Schendel

Ministerialrat a.D.

.